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Natur

Beate Uhrbrock-Pliquet und Dr. Hanno Pliquet Zukunftsstiftung

Wir gründen diese Stiftung, um uns für die Bereiche "Tier- und Naturschutz" und "Wissenschaft und Forschung" gemeinnützig zu engagieren. Bei dem Bereich Tier- und Naturschutz ist uns besonders die Förderung der Wildtiere und deren Lebensraum wichtig. Bei der Thematik Wissenschaft und Forschung möchten wir uns u.a. für die Forschung zur Heilung seltener Krankheiten einsetzen. Möchten Sie die Beate Uhrbrock-Pliquet und Dr. Hanno Pliquet Zukunftsstiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Beate Uhrbrock-Pliquet und Dr. Hanno Pliquet
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Beate Uhrbrock-Pliquet und Dr.Hanno Pliquet Zukunftsstiftung
IBAN
DE46 2005 0550 1505 8064 46
Verwendungszweck
Spende für die Beate Uhrbrock-Pliquet und Dr. Hanno Pliquet Zukunftsstiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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