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Humanitär / Sozial

Andreas Schoo und Monika Starosta Stiftung

Armut und die Folgen von sozialer Ausgrenzung sind alltägliche Realität in Deutschland. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Kinder und Jugendliche. Die Teilhabe am vielfältigen Leben der Gemeinschaft und die Freude daran bieten eine Möglichkeit, Ungleichgewichte auszugleichen. Neue Perspektiven können entwickelt und Notlagen gelindert werden. Die Stifter möchten einen Beitrag dazu leisten, dass Personen, Initiativen und Institutionen in der Lage sind, besonders betroffene Personen zu unterstützen. Sie können die Andreas Schoo und Monika Starosta Stiftung hier durch eine Spende oder Zustiftung unterstützen.

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Gründungsjahr
2023
Stifter
Andreas Schoo und Monika Starosta
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Andreas Schoo und Monika Starosta Stiftung
IBAN
DE23 2005 0550 1504 5225 80
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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