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Kinder & junge Menschen

Zitronenjette-Stiftung für Kinder

Die Zitronenjette-Stiftung für Kinder unterstützt vorwiegend junge Menschen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Jugendliche und deren Familien, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen benachteiligt sind. Bereits seit 2015 unterstützt die Stiftung den Verein Arche e.V. bei der Ausrichtung von Sommercamps für sozial benachteiligte Kinder aus Hamburg. Dieses Engagement soll kontinuierlich fortgeführt werden.  Im Dezember 2010 gründete ein Hamburger Ehepaar die Zitronenjette-Stiftung für Kinder als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Möchten Sie die Zitronenjette-Stiftung für Kinder unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2010
Stifter
Carsten Muuß
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Zitronenjette-Stiftung für Kinder zu verwirklichen.

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Empfänger
Zitronenjette.de Stiftung
IBAN
DE08 2005 0550 1280 3791 30
Verwendungszweck
Spende für die Zitronenjette-Stiftung für Kinder

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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