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Kinder & junge Menschen

WJM Stiftung

Die WJM Stiftung ist gegründet worden, um die Fremdsprachenförderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen durch entsprechende Auslandsaufenthalte bzw. Nachhilfeunterricht in Fremdsprachen zu unterstützen.Im November 2011 gründete Willi J. Müller die WJM Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Mit seiner Stiftung fördert er die Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Völkerverständigung sowie die Wissenschaft und Forschung. Die Förderung soll Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen zu Gute kommen, die sich mit besonderen schulischen oder beruflichen Leistungen hervorgetan haben und die durch die Förderung der Stiftung belohnt und unterstützt werden sollen. Seit ihrer Gründung hat die WJM Stiftung bereits den Verein Deutsches YOUTH FOR UNDERSTANDING Komitee e.V. mit der Zweckbindung für das Projekt "Auslandsaustausch für junge Berufstätige/Auszubildende" und die Stiftung Internationaler Gärtneraustausch mit der Zweckbindung für das Projekt "Austauschprogramm speziell für junge Gärtner" unterstützt. Möchten Sie die WJM Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2011
Stifter
Willi J. Müller
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
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Verwendungszweck
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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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