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Kinder & junge Menschen

Wilma, Willy und Heike Winter Stiftungsfonds zugunsten "Das Rauhe Haus“

Der Wilma, Willy und Heike Winter Stiftungsfonds fördert die Stiftung Das Rauhe Haus.Im Juli 2008 gründete Heike Winter den Wilma, Willy und Heike Winter Stiftungsfonds zugunsten "Das Rauhe Haus“ unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Seit seiner Errichtung hat der Wilma, Willy und Heike Winter Stiftungsfonds zugunsten "Das Rauhe Haus“ seine Erträge schon mehrfach der Stiftung Das Rauhe Haus gespendet mit der Auflage, sie ausschließlich und unmittelbar für die Förderung der Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu verwenden. Möchten Sie den Wilma, Willy und Heike Winter Stiftungsfonds zugunsten "Das Rauhe Haus“ unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2008
Stifter
Heike Winter
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Wilma, Willy und Heike Winter Stiftungsfonds zugunsten "Das Rauhe Haus“ zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

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  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE75 2005 0550 1280 2997 42
Verwendungszweck
Spende für die Wilma, Willy und Heike Winter Stiftungsfonds zugunsten "Das Rauhe Haus“

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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