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Kinder & junge Menschen

Vera Gerdau Stiftung

Die Vera Gerdau Stiftung wurde im November 2012 durch Prof. Dr. Werner Lorenz errichtet. Sie wurde zunächst in anderer Trägerschaft geführt und zum Jahreswechsel 2021/2022 unter das Dach der Haspa Hamburg Stiftung übertragen. Es handelt sich nun um eine Verbrauchsstiftung, deren Kapital im Zeitraum von 12 Jahren verbraucht wird. Die Vera Gerdau Stiftung unterstützt engagierte Projekte in einem Bereich, dem die Namensgeberin über Jahrzehnte hinweg durch ihre berufliche Tätigkeit eng verbunden war: der Stärkung und gesellschaftlichen Integration von Kindern und Jugendlichen, die durch körperliche oder psychische Besonderheiten beeinträchtigt oder - gerade in jüngerer Zeit - durch äußere Umstände wie Flucht und Migration in ihrer persönlichen Entwicklung benachteiligt sind. Gemäß den Intentionen Vera Gerdaus begrüßt die Stiftung dabei insbesondere Projekte, die den jungen Menschen eigene neue Erfahrungen im Umgang mit Natur, Tier und Umwelt eröffnen. Bisherige Förderungen gingen – im Rahmen eines Förderpreises – beispielsweise an "Leute wie die", die Theaterstücke kreieren, die Laut- und Gebärdensprache gleichberechtigt verwenden, Philip Julius e.V., einer privaten Initiative zur Unterstützung von Familien mit schwerstmehrfach behinderten Kindern, und an die therapeutische und heilpädagogische Einrichtung ’S Mauganest gGmbH. Mehr Informationen finden Sie auch auf der stiftungseigenen Webseite vera-gerdau-stiftung.de. Möchten Sie die Vera Gerdau Stiftung durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen, so können Sie das hier tun. Bei einer Zustiftung ab 20.000 Euro kann sich die Dauer der Verbrauchsstiftung um ein Jahr verlängern.

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Gründungsjahr
2022
Stifter
Professor Dr. Werner Lorenz
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Vera Gerdau Stiftung
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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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