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Kultur

ULLA UND HEINZ LOHMANN STIFTUNG

Die ULLA UND HEINZ LOHMANN STIFTUNG wurde als Ewigkeitsstiftung gegründet und nach Eintreten des Erbfalls (Tod der Stifter) in eine Verbrauchsstiftung gewandelt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere der Experimentellen Gegenwartskunst. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) die finanzielle Förderung von Ausstellungen, Projekten u.ä.; b) den Erwerb von Kunstwerken für die Sammlung der Stiftung oder durch finanzielle Förderung des Erwerbs von Kunstwerken durch Museen oder öffentliche Institutionen; c) die Förderung von Gegenwartskünstlern und -kunst; z.B. durch Finanzierung und Erstellung von Katalogen, Büchern, Präsentationen, u.ä., d) die Vergabe des „Ulla und Heinz Lohmann Preises für Experimentelle Gegenwartskunst' im Rahmen der Vergabekriterien. Der Preis wird insbesondere vergeben zur Förderung der künstlerischen Entwicklung sowie zur Verstärkung der öffentlichen Wahrnehmung. Möchten Sie die ULLA UND HEINZ LOHMANN STIFTUNG unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Professor Heinz Lohmann und Ursula Lohmann
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
ULLA UND HEINZ LOHMANN STIFTUNG
IBAN
DE16 2005 0550 1506 0320 26
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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