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Kinder & junge Menschen

Stiftungsfonds Stiftung Mittagskinder

Bessere Chancen für sozial benachteiligte Kinder

Der Stiftungsfonds Stiftung Mittagskinder unterstützt die Stiftung Mittagskinder. Im Dezember 2005 gründeten Susann Grünwald und Dr. Urs Aschenbrenner den Stiftungsfonds Stiftung Mittagskinder unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Die Stifter haben den Stiftungsfonds errichtet, um damit die Möglichkeiten junger Menschen zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit und Gestaltung ihres Lebensweges zu verbessern.

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Gründungsjahr
2005
Stifter
Dr. Urs Aschenbrenner und Susann Grünwald
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Auf diese Weise sollen Kinder, die wegen ihrer sozialen Herkunft, aus finanziellen oder aus anderen Gründen, keine ausgewogenen und gesunden Mahlzeiten erhalten, in Obhut genommen, beköstigt, eine Gemeinschaft geboten bekommen und diese aktiv erleben. Dabei sollen sie auch erfahren, dass sich jemand um sie kümmert und pädagogisch betreut.

Seit seiner Errichtung überweist der Stiftungsfonds Stiftung Mittagskinder seine Erträge regelmäßig an die Stiftung Mittagskinder. Auch Sie haben die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Lesen Sie weitere interessante Informationen über die Stiftung Mittagskinder.

Weitere interessante Informationen über den Stiftungsfonds Stiftung Mittagskinder finden Sie hier:
Artikel im Jahresbericht Haspa Hamburg Stiftung 2005/2006
Artikel im Jahresbericht Haspa Hamburg Stiftung 2008

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE86 2005 0550 1280 1691 76
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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