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Kinder & junge Menschen

Stiftungsfonds Ella Bobzien zugunsten KITA Kirchenhang

Der Stiftungsfonds unterstützt die Kindertagesstätte Kirchenhang. Im Januar 2008 gründete Ella Bobzien den Stiftungsfonds Ella Bobzien zugunsten KITA Kirchenhang unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Der Stifterin lagen Kinder besonders am Herzen. Da sie jahrelang im Stadtteil Eißendorf im Bezirk Hamburg-Harburg gewohnt hat, war es ihr Wunsch, konkret etwas für diese Altersgruppe sowie in diesem Stadtteil zu tun. Seit seiner Errichtung hat der Stiftungsfonds Ella Bobzien zugunsten KITA Kirchenhang seine Erträge schon mehrfach mit der Auflage, die Kindertagesstätte Kirchenhang zu fördern, dem Arbeiter-Samariter-Bunds Sozialeinrichtungen (Hamburg) GmbH gespendet. Möchten Sie den Stiftungsfonds Ella Bobzien zugunsten KITA Kirchenhang unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere interessante Informationen über den Stiftungsfonds Ella Bobzien zugunsten KITA Kirchenhang finden Sie hier.

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Gründungsjahr
2008
Stifter
Ella Bobzien
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftungsfonds Ella Bobzien zugunsten KITA Kirchenhang zu verwirklichen.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE03 2005 0550 1280 2878 46
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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