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Kinder & junge Menschen

Stiftungsfonds Bildung für Kinder und Jugendliche

Der Stiftungsfonds Bildung für Kinder und Jugendliche wurde im März 2012 von Elisabeth Renken ins Leben gerufen. Er ist der jüngste von mehreren Fonds, die sie für verschiedene Zwecke errichtet hat. Elisabeth Renken war es wichtig, dass alle in Deutschland lebende Kinder, Jugendliche und junge Menschen gleiche Zugangschancen zu Bildung erhalten, denn sie ist die wesentliche Voraussetzung für mehr Partizipation und Gerechtigkeit. Mit diesem Stiftungsfonds möchte sie dazu beizutragen. Die aktuellen Zuwendungen erfolgen an die Stiftung Mercator GmbH. Wenn Sie den Stiftungsfonds Bildung für Kinder und Jugendliche unterstützen möchten, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen.

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Gründungsjahr
2012
Stifter
Elisabeth Renken
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftungsfonds Bildung für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

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  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE94 2005 0550 1002 2687 85
Verwendungszweck
Spende für die Stiftungsfonds Bildung für Kinder und Jugendliche

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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