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Kinder & junge Menschen

Stiftung find your way

Die Stiftung find your way wurde von den Stiftern Gabriele und Wolfgang Wulf im Januar 2021 unter das Dach der Haspa Hamburg Stiftung übertragen, nachdem sie bereits als Treuhandstiftung in anderweitiger Verwaltung bestand. Mit der Stiftung find your way wollen die Stifter religiös und politisch unabhängige Einrichtungen finanziell fördern, die es Jugendlichen ermöglichen, ihren beruflichen und kulturellen Werdegang innerhalb und außerhalb Deutschlands zu entwickeln. Die Bewilligung der Förderung eines einzelnen Jugendlichen soll allein auf der Grundlage seiner Eignung zum Vorhaben erfolgen, also ohne Ansehen von Herkunft, Religion, Geschlecht und wirtschaftlichem Status. Sie haben hier die Möglichkeit, die Ziele der Stiftung find your way durch Ihre Spende oder Ihre Zustiftung zu unterstützen.

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Gründungsjahr
2021
Stifter
Wolfgang Wulf und Gabriele Wulf
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Stiftung find your way
IBAN
DE62 2005 0550 1501 7796 88
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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