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Kinder & junge Menschen

Stiftung Farideh + Dieter Benecke

Dr. Dr. Farideh und Dieter Benecke unterstützen mit Begeisterung Projekte, die begabte, aktive Kinder in Hamburg fördern, die keine ausreichende familiäre Unterstützung erhalten können, um die Kinder besser in die Lage zu versetzen, sich auf ihr späteres Leben vorzubereiten. Sie sollen durch breitere, bessere Kenntnisse mit größeren Chancen die gesellschaftlichen Herausforderungen positiv gestalten können. Wir analysieren das Angebot gemeinnütziger Organisationen im Bereich der Unterstützung von Kindern aus benachteiligten Familien, bewerten die Programme insbesondere die Dauer und Qualität der Unterstützung, deren didaktische Erfolge, die Verteilung der Generalkosten, die Bonität und die Nachhaltigkeit und wählen die Organisationen aus, die diesen Maßstäben am besten genügen. Die ausgewählten Projekte werden von uns finanziell bei ihrer Arbeit unterstützt. Weitere interessante Informationen über die Stiftung Farideh + Dieter Benecke finden Sie hier. Möchten Sie die Stiftung Farideh + Dieter Benecke unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2016
Stifter
Dr. Dr. Farideh Benecke-Diedrichsen und Dieter Benecke
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungsseite

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Empfänger
Stiftung Dr. Farideh und Dieter Ben
IBAN
DE72 2005 0550 1002 2640 40
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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