Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kinder & junge Menschen

Stiftung Berufsausbildung

Bildung ist das Fundament für wirtschaftlichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe.

Deswegen gründen wir die Stiftung Berufsausbildung, um Jugendliche und Erwachsene in Deutschland bei der Aufnahme, der Durchführung und dem erfolgreichen Abschluss ihrer beruflichen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) zu unterstützen. Uns ist es ein Anliegen, dass die berufliche Ausbildung wieder mehr Aufmerksamkeit bekommt und an Bedeutung gewinnt.

Außerdem wollen wir Jugendliche in der Schullaufbahn unterstützen, da dies die Grundlage für eine erfolgreiche Ausbildung ist. Die Stiftung Berufsausbildung verwirklicht ihre Zwecke durch die finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, die sich in diesen Feldern verdient machen, in der Überzeugung, dass Investitionen in die Bildung künftiger Generationen die nachhaltigste Form der Zukunftsgestaltung sind.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2026
Stifter
Hauke Müller und Max Philipp Müller
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftung Berufsausbildung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Stiftung Berufsausbildung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Stiftung Berufsausbildung
IBAN
DE17 2005 0550 1507 4143 55
Verwendungszweck
Spende für die Stiftung Berufsausbildung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?