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Kinder & junge Menschen

Rosi & Karli 4 Kids Stiftung

Die im Dezember 2015 von Stephan Einfeldt gegründete Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung engagiert sich für Kinder und Jugendliche im Bereich der Bildung und Armutsbekämpfung. Auch Natur- und Umweltschutz spielen eine wichtige Rolle, da diese sich auf die Lebensumstände der Menschen auswirken können. Der Stifter möchte einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten. "Wer etwas hat, muss auch teilen können." Die Stiftung hat bereits viele gemeinnützige Organisationen unterstützt, wie die Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg, Kinderlachen e.V. und die Stiftung phönikks. Möchten Sie die Rosi & Karli 4 Kids Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2015
Stifter
Stephan Einfeldt
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Rosi & Karli 4 Kids Stiftung
IBAN
DE36 2005 0550 1002 2352 97
Verwendungszweck
Spende für die Rosi & Karli 4 Kids Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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