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Kultur

Philo-so-fein Stiftung

Ich gründe diese Stiftung aufgrund meiner Begeisterung und Leidenschaft für die Philosophie. Sie begleitet mich mein Leben lang, da ich Philosophie studiert und später auch unterrichtet habe.

Zusätzlich habe ich Bücher zu diesem Thema veröffentlicht.

Mir liegt insbesondere die philosophische Bildung am Herzen - Musik und Künste einschließend.

Hier möchte ich z.B. Kurse an Kindertagesstätten, Schulen, Volksschulen, Seniorenheimen etc.

unterstützen. Auch eine Förderung von Studenten:innen, z.B. im Rahmen des Deutschlandstipendiums, halte ich für sehr förderungswürdig. Hier präferiere ich die Universität Kiel, da ich selbst dort studiert habe.

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Dr. Susanne Fromm
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Philo-so-fein-Stiftung
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DE04 2005 0550 1506 8516 98
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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