Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kinder & junge Menschen

Peter Barwich Stiftungsfonds

Der Peter Barwich Stiftungsfonds wurde im Juni 2022 gemäß der testamentarischen Verfügung von Herrn Peter Barwich errichtet. Entsprechend seinem letzten Willen ist sein Nachlassverögen in diesen Stiftungsfonds geflossen, dessen Erträge regelmäßig dem Hermann Gmeiner Fonds zu Gute kommen sollen. Wenn Sie den Peter Barwich Stiftungsfonds durch eine Spende oder Zustiftung unterstützen möchten, können das hier tun.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2022
Stifter
Peter Franz Barwich
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Peter Barwich Stiftungsfonds zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Peter Barwich Stiftungsfonds QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE75 2005 0550 1502 5719 44
Verwendungszweck
Spende für die Peter Barwich Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
Sie möchten noch mehr erfahren?