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Kinder & junge Menschen

MINT Stiftung Lübeck Jutta und Frank Rochlitzer

Deutschland verfügt kaum über natürliche Vorkommen an Rohstoffen wie Erdöl oder Gas. Atom- und Kohleenergie gelten derzeit als unverträglich mit dem Umweltschutz. Die Zukunft liegt in nachhaltiger Wirtschaft. Erhebliche Defizite gibt es auch bezüglich Kenntnissen über Informationsverarbeitung, Naturwissenschaften oder Technik. Frühere Domänen wie Pharma, Foto, Optik, Kommunikationstechnik (Funk, Fernsehen, Netzwerke, Mobilfunk etc.) sind in Deutschland nicht mehr präsent oder in einer Abwärtsspirale begriffen. "Die Bildung unserer Bevölkerung muss auch im internationalen Vergleich wieder eine Spitzenposition erreichen! Bildung ist die wichtigste Ressource zur Erhaltung oder Gründung von zukunftssichernden Arbeitsplätzen, die unseren Wohlstand erhalten oder besser bzw. mehren können.", so die Stifter. Die Stiftung fördert die Bereiche "Mathematik", "Informatik", "Naturwissenschaften" und "Technik" an Schulen und Universitäten/Hochschulen. Begabte und engagierte Schüler, Studierende und junge Erwachsene, die Interesse und Begeisterung an persönlicher und fachlicher Weiterentwicklung haben, sollen unterstützt werden. Auch kleine, innovative MINT-Projekte Dritter können gefördert werden. Weitere Informationen zu der MINT Stiftung Lübeck Jutta und Frank Rochlitzer und den Aktivitäten der Stiftung finden Sie hier. Möchten Sie die MINT Stiftung Lübeck Jutta und Frank Rochlitzer unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2019
Stifter
Frank Rochlitzer und Jutta Rochlitzer
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Empfänger
Mint Stiftung Lübeck
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Verwendungszweck
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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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