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Kinder & junge Menschen

Martina und Michael Bathel Verbrauchsstiftung

Junge Menschen werden die Welt von morgen gestalten und haben oft nicht den finanziellen Spielraum, ihr Potenzial voll zu entfalten. Doch unser Land ist angewiesen auf ihre Ideen und ihre Leistungsbereitschaft. Martina und Michael Bathel Verbrauchsstiftung hat den Zweck junge Talente bei ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen, damit sie sich auf ihre Ausbildung oder Studium konzentrieren können. Dieses erfolgt durch die Förderung von Studenten und Auszubildenden im Bereich der Stipendienvergabe. Die Vergabe von Stipendien richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Die Auswahl und Vergabe der Stipendien erfolgt über Universitäten, Hochschulen, Berufsschulen und sonstige gemeinnützige und/oder juristische Personen des öffentlichen Rechts in Deutschland. Die Treuhandstiftung ist weder am Bewerbungs- noch am Vergabeprozess beteiligt; dieser liegt ausschließlich in der Verantwortung der Universitäten, Hochschulen, Berufsschulen sowie anderer gemeinnütziger und/oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts und erfolgt nach deren jeweiligen Richtlinien. Wenn Sie die Martina und Michael Bathel Verbrauchsstiftung unterstützen möchten, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen.

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Martina Bathel und Michael Bathel
Stiftungsform
Verbrauchsstiftung

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Empfänger
Martina und Michael Bathel Verbrauchsstiftung
IBAN
DE11 2005 0550 1506 1325 11
Verwendungszweck
Spende für die Martina und Michael Bathel Verbrauchsstiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Verbrauchsstiftung

Eine Verbrauchsstiftung darf ihr Vermögen – anders als eine auf Ewigkeit angelegte Stiftung – innerhalb eines festgelegten Zeitraums vollständig für ihren Zweck einsetzen. So kann in kürzerer Zeit eine größere Wirkung erzielt werden.

Merkmale einer Verbrauchsstiftung:

  • Vermögensverbrauch erlaubt: Das Stiftungskapital muss nicht dauerhaft erhalten bleiben, sondern darf zweckgebunden verbraucht werden.
  • Festgelegter Zeitraum: Der Verbrauch erfolgt über eine im Voraus bestimmte Dauer.
  • Höhere Wirkung in kurzer Zeit: Weil auch das Kapital eingesetzt wird, steht mehr Fördervolumen zur Verfügung.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist die Verbrauchsstiftung steuerlich begünstigt.
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