Marlies und Gustav Humbert Stiftung
Förderung von in Not geratenen Menschen und Forschung zur Heilung von Mukoviszidose und Krebserkrankungen
Wir wollen damit die Gesellschaft in ihrer Aufgabe unterstützen, gerade den schwachen oder benachteiligten Mitgliedern zu helfen. Uns ist vor allem die Förderung der Schwächsten und für ihre schwierige Lage am wenigsten verantwortlichen Mitglieder unserer Gesellschaft wichtig, nämlich benachteiligter Kinder und Jugendlicher (im In- und Ausland). Darüber hinaus liegt uns die Unterstützung von in Not geratener Personen und die Förderung der Forschung zur Heilung von Mukoviszidose und Krebserkrankungen am Herzen. Alle diese Aspekte haben wir schon in den letzten Jahren stetig unterstützt und wollen diese Hilfe jetzt ausweiten und institutionalisieren.
Jetzt per QR-Code spenden
Ihre Spende hilft, die Ziele der Marlies und Gustav Humbert Stiftung zu verwirklichen.
QR-Code speichern
iPhone-Tipp: lange auf den Code tippen → „Zu Fotos hinzufügen". So liegt er in der Foto-App (statt in „Dateien") und lässt sich in der Banking-App per Foto-Überweisung einlesen.
In drei Schritten gespendet:
- QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
- Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
- Überweisung freigeben – fertig.
Lieber manuell überweisen?
- Empfänger
- Marlies und Gustav Humbert Stiftung
- IBAN
- DE91 2005 0550 1507 2827 52
- Verwendungszweck
- Spende für die Marlies und Gustav Humbert Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.