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Kinder & junge Menschen

Marlies-Ina und Uwe Schnalke Studienstiftung

Die Marlies-Ina und Uwe Schnalke Studienstiftung hat den Zweck Menschen bei Ihrer akademischen Ausbildung zu unterstützen. Dieses erfolgt durch Förderung von Studenten im Bereich der Stipendienvergabe. Die Stipendienvergabe erfolgt ohne Einschränkungen auf bestimmte Studienfächer, im religiösen Bereich werden jedoch im Besonderen die jüdischen Studien gefördert. Möchten Sie die Marlies-Ina und Uwe Schnalke Studienstiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2019
Stifter
Uwe Schnalke
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Marlies-Ina und Uwe Schnalke Studienstiftung zu verwirklichen.

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Empfänger
Marlies-Ina und Uwe Schnalke St.
IBAN
DE31 2005 0550 1500 7222 67
Verwendungszweck
Spende für die Marlies-Ina und Uwe Schnalke Studienstiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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