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Kinder & junge Menschen

Marlies Heyne-Reimer und Thomas Reimer Stiftung

Frau Marlies Heyne-Reimer hat diese Stiftung – auch in Gedenken an ihren verstorbenen Ehemann Thomas Reimer – im September 2017 errichtet, um hochbegabte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, gern aus sozial schwachen Familien, zu unterstützen. Thomas Reimer, selbst hochbegabt, konnte zu seiner Zeit keine besondere Förderung in Anspruch nehmen. Sehr gern hätte er Medizin studiert und in Wissenschaft und Forschung gearbeitet. Aufgrund dieser persönlichen Erfahrungen ihres Mannes möchte Marlies Heyne-Reimer nun dafür sorgen, dass bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit einer solchen Förderung bekommen. Ihre Stiftung unterstützt Einrichtungen und Projekte, die hochbegabte Menschen fördern. Außerdem sollen nach Ableben der Stifterin Marlies Heyne-Reimer über das SOS-Kinderdorf und Plan International ihre Patenkinder weiter unterstützt werden, bis diese volljährig sind. Sofern Sie die Marlies Heyne-Reimer und Thomas Reimer Stiftung unterstützen möchten, können Sie hier eine Spende oder Zustiftung vornehmen.

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Gründungsjahr
2017
Stifter
Marlies Heyne-Reimer
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Marlies Heyne-Reimer und Thomas Reimer Stiftung zu verwirklichen.

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Empfänger
Marlies Heyne-Reimer Thomas Reimer
IBAN
DE67 2005 0550 1002 2852 76
Verwendungszweck
Spende für die Marlies Heyne-Reimer und Thomas Reimer Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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