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Kinder & junge Menschen

Manni-die-Maus-Stiftung - Gut für Kinder

Die Manni-die-Maus-Stiftung - Gut für Kinder unterstützt gemeinnützige Einrichtungen in und um Hamburg, die sich um hilfsbedürftige Kinder kümmern. Die HASPA Finanzholding und die Hamburger Sparkasse engagieren sich seit jeher für viele gute Zwecke. Beide gründeten im September 2013 die Manni-die-Maus-Stiftung - Gut für Kinder als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Möchten Sie die Manni-die-Maus-Stiftung - Gut für Kinder unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Hamburger Sparkasse AG und Haspa Finanzholding
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Manni-die-Maus-Stiftung - Gut für Kinder zu verwirklichen.

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Empfänger
Manni-die-Maus-St - Gut für Kinder
IBAN
DE24 2005 0550 1002 1667 40
Verwendungszweck
Spende für die Manni-die-Maus-Stiftung - Gut für Kinder

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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