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Forschung

Lucy Schäfer Stiftungsfonds

Lucy Schäfer Fonds: psychosoziale Hilfe für lebertransplantierte Kinder

Der Lucy‑Schäfer‑Stiftungsfonds fördert psychosoziale Projekte und vergibt alle zwei Jahre den Lucy‑Schäfer‑Preis für lebertransplantierte Kinder.

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Gründungsjahr
2010
Stifter
Patrik Schäfer und Katja Schäfer
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Im August 2010 gründeten Katja und Patrik Schäfer zum Gedenken an ihre Tochter Lucy den Lucy‑Schäfer‑Stiftungsfonds unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Lucy wurde kurz nach der Geburt das Alagille‑Syndrom mit schwerer pulmonaler Hypertonie diagnostiziert, erhielt 2009 eine lebensrettende Lebertransplantation und verstarb 2010 an einer Lungenentzündung. Der Fonds unterstützt den Verein Leberkrankes Kind e.V. mit finanziellen Mitteln für psychosoziale Projekte, den Lucy‑Schäfer‑Preis und das Langzeitprojekt Lebe®! am UKE Hamburg. Zudem soll ein zentrumsübergreifendes Forschungsnetzwerk für psychosoziale Studien aufgebaut werden. Ihre Spende oder Zustiftung hilft, die Lebensqualität lebertransplantierter Kinder nachhaltig zu verbessern.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE86 2005 0550 1280 3684 14
Verwendungszweck
Spende für die Lucy Schäfer Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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