Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kinder & junge Menschen

Körner-Mielke-Stiftung

Das Umsorgen misshandelter und missbrauchter Kinder liegt dem Stiftungsfonds Körner-Mielke-Stiftung besonders am Herzen. Im Dezember 2008 wurde von Elke Körner-Mielke der Stiftungsfonds Körner-Mielke-Stiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Der Stiftungsfonds fördert im Rahmen seiner Stiftungszwecke die gemeinnützige Organisation Dunkelziffer e.V., die schon mehrfach Spenden des Stiftungsfonds erhalten hat. Möchten Sie den Stiftungsfonds Körner-Mielke-Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2008
Stifter
Elke Körner-Mielke
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Körner-Mielke-Stiftung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Körner-Mielke-Stiftung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE28 2005 0550 1280 3136 83
Verwendungszweck
Spende für die Körner-Mielke-Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
Sie möchten noch mehr erfahren?