Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kinder & junge Menschen

Klaus und Barbara Funccius Stiftung

Die Klaus und Barbara Funccius Stiftung möchte Menschen, besonders aber Kinder, die unverschuldet in Not geraten sind, unterstützen. Je bedrängter der Staat in seiner Handlungsfähigkeit wird, desto notwendiger ist es, sich als verantwortungsvoller Bürger zu engagieren. Aus dieser Motivation heraus gründeten die Eheleute Klaus und Barbara Funccius im Oktober 2007 die Klaus und Barbara Funccius Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Mit ihrer Stiftung fördern sie die Jugendhilfe, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, die Wohlfahrtspflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Mildtätigkeit und Wissenschaft. In diesem Zusammenhang haben bereits gemeinnützige Organisationen, wie SOS Kinderdorf Harksheide, Stiftung Mittagskinder, Familienhafen e.V. und Hände für Kinder Spenden erhalten. Möchten Sie die Klaus und Barbara Funccius Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2007
Stifter
Barbara Funccius und Klaus Funccius
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Klaus und Barbara Funccius Stiftung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Klaus und Barbara Funccius Stiftung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Klaus und Barbara Funccius Stiftung
IBAN
DE11 2005 0550 1280 2807 18
Verwendungszweck
Spende für die Klaus und Barbara Funccius Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?