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Kinder & junge Menschen

Kanduyi Children Stiftungsfonds

Der Kanduyi Children e.V. setzt sich seit seiner Gründung mit großem Engagement für die Förderung von Bildung und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche in Kenia ein.

Um diese Arbeit langfristig und nachhaltig zu sichern, wird der Kanduyi Children Stiftungsfonds eingerichtet.

Zweck des Kanduyi Children Stiftungsfonds ist die finanzielle Förderung von Kanduyi Children e.V.

Die Zuwendungen aus dem Stiftungsfonds dienen ausschließlich der Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins wie

  • Finanzierung von Schulgebühren, Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung für bedürftige Schüler:innen.
  • Unterstützung von Bildungsprojekten, Workshops und Trainings zur gesellschaftlichen Teilhabe.
  • Förderung universitärer Bildung und beruflicher Perspektiven.
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für globale Bildungsungleichheit.

Förderung aller mit der Satzung des Kanduyi e. V. übereinstimmenden Maßnahmen.

Der Stiftungsfonds versteht sich als Einladung an alle, die sich den Werten und Zielen des Kanduyi Children e.V. verbunden fühlen, gemeinsam einen bleibenden Beitrag für eine bessere Zukunft benachteiligter Kinder zu leisten.

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Kanduyi Children e.V.
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE70 2005 0550 1506 9249 09
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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