Hermann Schürmann Stiftung
Hermann Schürmann Stiftung – Förderung von Forschung, Technologie und Bildung
Die Stiftung fördert insbesondere Projekte in den Bereichen Forschung junger und innovativer Technologien, technische und wissenschaftliche Bildung sowie der Nachwuchsförderung und Qualifizierung von Fachkräften.
Zu den bisher unterstützten Einrichtungen gehören unter anderem:
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Haus der kleinen Forscher e.V.
Durch die Förderung dieser Institutionen trägt die Stiftung aktiv zur Stärkung von Forschung, Bildung und Innovation in Deutschland bei.
Sie möchten die Förderung von Technologie, Wissenschaft und Bildung aktiv unterstützen?
Dann helfen Sie mit einer: Spende oder Zustiftung und leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung zukünftiger Technologien und zur Qualifizierung kommender Generationen.
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Ihre Spende hilft, die Ziele der Hermann Schürmann Stiftung zu verwirklichen.
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iPhone-Tipp: lange auf den Code tippen → „Zu Fotos hinzufügen". So liegt er in der Foto-App (statt in „Dateien") und lässt sich in der Banking-App per Foto-Überweisung einlesen.
In drei Schritten gespendet:
- QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
- Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
- Überweisung freigeben – fertig.
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- Empfänger
- Hermann Schürmann Stiftung
- IBAN
- DE35 2005 0550 1280 3378 07
- Verwendungszweck
- Spende für die Hermann Schürmann Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.