Heike und Michael Maurmann Stiftung
Heike und Michael Maurmann Stiftung – Förderung junger Menschen und Bildung
Die Stiftung engagiert sich für eine breite Palette gemeinnütziger Zwecke und fördert insbesondere:
Jugendhilfe und Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Studentenhilfe, Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung sowie mildtätige Zwecke.
Durch diese Förderbereiche trägt die Stiftung zur Chancengleichheit, Bildung und persönlichen Entwicklung junger Menschen bei.
Seit ihrer Gründung hat die Stiftung zahlreiche gemeinnützige Organisationen unterstützt, darunter die Arche Christliches Kinder- und Jugendwerk e. V. und die Stiftung Mittagskinder. Diese Initiativen setzen sich aktiv für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein und leisten wichtige Beiträge zur sozialen Unterstützung und Bildung.
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- DE97 2005 0550 1280 2917 80
- Verwendungszweck
- Spende für die Heike und Michael Maurmann Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.