Haspa Musik Stiftung
Haspa Musik Stiftung – Musikförderung in Hamburg und Umgebung
Ob Kinder und Jugendliche, die ein Instrument erlernen, Nachwuchsmusiker oder erfahrene Musikliebhaber: Die Stiftung setzt sich für Musik in jedem Alter ein und stärkt Hamburg als bedeutende Musikmetropole.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Menschen. Durch musikalische Früherziehung, kontinuierliche Weiterbildung und Unterstützung beim Einstieg ins Berufsleben trägt die Stiftung zur Persönlichkeitsentwicklung und kreativen Entfaltung bei.
Im Kuratorium der Haspa Musik Stiftung engagieren sich renommierte Persönlichkeiten aus der Musikszene, darunter:
Hermann Rauhe, Simone Young, Elmar Lampson, Christoph Lieben-Seutter, Karsten Jahnke, Joja Wendt
Möchten Sie die Haspa Musik Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung die Förderung von Musik, Nachwuchstalenten und kultureller Bildung in Hamburg nachhaltig zu sichern.
Mit innovativen Projekten setzt die Stiftung Maßstäbe in der Musikförderung:
„Krach & Getöse – der Hamburger Musikerpreis“ (in Kooperation mit RockCity Hamburg e. V.) fördert gezielt junge Popularmusiker und bietet ihnen professionelle Unterstützung durch Studios, Bühnen und Agenturen und das „RedTicket“ ermöglicht Schülern und Studierenden bis 27 Jahre, Konzerte in der Elbphilharmonie für nur 10 Euro zu erleben – und das auf besten Plätzen.
Hamburg zählt zu den bedeutendsten Musikstädten Europas – nicht zuletzt durch den frühen Karrierebeginn der The Beatles. Die Haspa Musik Stiftung trägt aktiv dazu bei, diese Tradition weiterzuführen und die Musikszene der Stadt nachhaltig zu stärken.
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- DE45 2005 0550 1002 1404 63
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.