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Kinder & junge Menschen

Hartmut Becker - Help4Kids - Stiftungsfonds

Ich errichte diesen Stiftungsfonds in dem Bewusstsein, dass Kinder, die von Krankheit oder Benachteiligung betroffen sind, besondere Zuwendung und Unterstützung benötigen. Es ist mein Wunsch, Projekte gemeinnütziger Organisationen zu fördern, die diesen Kindern helfen, ihre Gesundheit zu stärken, ihre Teilhabe zu sichern und ihre Zukunftschancen zu verbessern.

Die Entscheidung darüber, welche Organisationen und Projekte gefördert werden, treffe ich jährlich selbst. So stelle ich sicher, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie aktuell den größten Nutzen stiften und den betroffenen Kindern unmittelbar zugutekommen.

Mit diesem Fonds möchte ich ein Zeichen setzen für Solidarität, Menschlichkeit und die Überzeugung, dass jedes Kind — unabhängig von seinen Lebensumständen — die Chance auf ein würdevolles, gesundes und förderliches Aufwachsen verdient.

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Gründungsjahr
2026
Stifter
Hartmut Becker
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE58 2005 0550 1507 4433 96
Verwendungszweck
Spende für die Hartmut Becker - Help4Kids - Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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