Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kultur

Gudrun Ulrich Stiftungsfonds

Frau Gudrun Ulrich hat ihren Stiftungsfonds von Todes wegen gegründet. In ihrem Testament hat Frau Ulrich ein Vermächtnis ausgesetzt, mit dem ihr Stiftungsfonds gegründet werden soll. Frau Ulrich Wille war es, mit dem Gudrun Ulrich Stiftungsfonds sowohl das Kunstforum Matthäus Hamburg und den Förderverein Kinder-Hospiz Sternenbrücke e.V. je zur Hälfte zu unterstützen. Möchten Sie eine Spende oder Zustiftung in den Gudrun Ulrich Stiftungsfonds leisten, so haben Sie hier die Möglichkeit dazu.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2025
Stifter
Gudrun Ulrich
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der Gudrun Ulrich Stiftungsfonds zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an Gudrun Ulrich Stiftungsfonds QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE47 2005 0550 1506 2179 99
Verwendungszweck
Spende für die Gudrun Ulrich Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
Sie möchten noch mehr erfahren?