Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung
Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung – Förderung von Kindern, Jugend und Entwicklungshilfe
Die Stifter sind überzeugt, dass viele Kinder nicht ausreichend Schutz, Zuwendung und Förderung erhalten. Gerade kleine Kinder sind auf die dauerhafte Fürsorge, Liebe und den Schutz von Erwachsenen angewiesen. Die Stiftung möchte sicherstellen, dass diese Kinder eine unbeschwerte Kindheit erleben können – mit ausreichender medizinischer Versorgung, Ernährung, Kleidung und sicheren Unterkünften.
Darüber hinaus fördert die Stiftung Bildung und Erziehung, damit junge Menschen trotz materieller Not ihre Talente entfalten und eine Berufsausbildung erhalten können. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe und eine nachhaltige Unterstützung in der Entwicklung.
Möchten Sie die Arbeit der Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen und so die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Entwicklungsprojekten nachhaltig zu unterstützen.
Die Friedrich-Wilhelm und Brigitte Werner Stiftung unterstützt folgende gemeinnützige Bereiche:
Mildtätige Zwecke, öffentliche Gesundheitspflege und Bekämpfung von Tierseuchen, Jugendhilfe, Erziehung und Bildung sowie Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit.
Seit ihrer Gründung hat die Stiftung zahlreiche gemeinnützige Organisationen unterstützt, darunter:
SOS-Kinderdörfer weltweit – Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., Christoffel-Blindenmission Deutschland e.V., Förderverein Haus der Jugend Steilshoop e.V.,
Il Canto del mondo e.V., Förderverein für das Maria-Luisen-Kinderheim, Argentinien e.V., WCTAG hilft e.V., Stiftung Hilfe mit Plan
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- DE51 2005 0550 1280 3123 96
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.