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Kultur

F.R.H.-Th.Stiftung

F.R.H.-Th.-Stiftung – Bewahrung von Hamburgs kulturellem Erbe

Die F.R.H.-Th.-Stiftung wurde im Mai 2012 von einem Ehepaar gegründet, das zu Lebzeiten anonym bleiben möchte. Ziel der Stiftung ist die Bewahrung der kulturellen Schätze aus Hamburgs Vergangenheit – verbunden mit einem ausdrücklichen Dank an die Vaterstadt Hamburg.

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Gründungsjahr
2012
Stifter
möchte nicht genannt werden
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit steht die Förderung von Restaurierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an bedeutenden Hamburger Kultureinrichtungen. Insbesondere unterstützt die Stiftung:

Das Museum für Hamburgische Geschichte und das Altonaer Museum.

Durch diese Förderungen leistet die F.R.H.-Th.-Stiftung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt historischer Sammlungen, zur Sicherung wertvoller Exponate und zur Bewahrung des kulturellen Erbes Hamburgs für kommende Generationen.

Möchten Sie die F.R.H.-Th.-Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder eine Zustiftung gezielt die Restaurierung und den Erhalt Hamburger Museumsbestände zu fördern.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der F.R.H.-Th.Stiftung zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
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Empfänger
F.R.H.-TH.Stiftung
IBAN
DE43 2005 0550 1002 1258 52
Verwendungszweck
Spende für die F.R.H.-Th.Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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