Elke und Rolf Flügge Stiftung
Elke und Rolf Flügge Stiftung – Erhalt historischer Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern
Inspiriert von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz engagiert sich die Stiftung für den Schutz historisch bedeutsamer Gebäude und Baudenkmäler. Gefördert werden vor allem Maßnahmen zum kirchlichen Denkmalschutz und zur nachhaltigen Sicherung wertvoller Bausubstanz.
Ein Beispiel für das Engagement ist die Unterstützung der Dorfkirche in Schlagsdorf, die über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz gefördert wurde.
Möchten Sie die Elke und Rolf Flügge Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so zum Erhalt historischer Kirchen und Kulturgüter beitragen.
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- DE25 2005 0550 1280 3567 08
- Verwendungszweck
- Spende für die Elke und Rolf Flügge Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.