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Kinder & junge Menschen

Elenoor-Stiftungsfonds zur Förderung der LichtwarkSchule

Der Elenoor-Stiftungsfonds zur Förderung der LichtwarkSchule unterstützt Kinder aus bildungs- und kulturfernen Stadtteilen und Familien, die ihre Kinder in schulischen, musischen und künstlerischen Bereichen fördern möchten.Im Februar 2011 gründete Eleonore Schnoor ihren Stiftungsfonds unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Mit ihrem Stiftungsfonds möchte Frau Schnoor dazu beitragen, dass ein kreativer und kultureller Impuls, der die Selbstwahrnehmung und Phantasie der Kinder entwickelt und stärkt, angeschoben wird. Zur Umsetzung dieser Ziele wird dauerhaft und nachhaltig die LichtwarkSchule in Hamburg gefördert. Möchten Sie den Elenoor-Stiftungsfonds zur Förderung der LichtwarkSchule unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2011
Stifter
Eleonore Schnoor
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Elenoor-Stiftungsfonds zur Förderung der LichtwarkSchule zu verwirklichen.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE54 2005 0550 1280 3845 10
Verwendungszweck
Spende für die Elenoor-Stiftungsfonds zur Förderung der LichtwarkSchule

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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