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Kultur

Dr. Wilfried Frei Stiftung

Dr. Wilfried Frei Stiftung – Erhalt der deutschen Sprache

Die Dr. Wilfried Frei Stiftung wurde im Jahr 2013 von Dr. Wilfried Frei unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Ziel der Stiftung ist es, den Erhalt der deutschen Sprache als eigenständige Kultursprache zu fördern und die sprachliche Vielfalt in Deutschland zu bewahren.

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Dr. Wilfried Frei
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stiftung unterstützt Einrichtungen und Vereine, die sich für den Schutz, die Pflege und die Weiterentwicklung der deutschen Sprache einsetzen. Dabei sollen die Ursprünge der Sprache bewahrt werden, während gleichzeitig Anpassungen an gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Neuerungen möglich bleiben.

Möchten Sie die Dr. Wilfried Frei Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und damit den Erhalt der deutschen Sprache nachhaltig fördern.

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Empfänger
Dr. Wilfried Frei Stiftung
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DE85 2005 0550 1002 1620 53
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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