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Kinder & junge Menschen

Dr. Klaus und Karen Fricke Stiftung

Dr. Klaus und Karen Fricke haben ihre Stiftung im November 2021 unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung errichtet. Mit dieser Stiftung möchten sie benachteiligten Kindern und Jugendlichen helfen und ihnen besonders im Hinblick auf das Thema Bildung gleiche Chancen ermöglichen. Sie können sich dabei auch gut die Vergabe von Stipendien an sozial Benachteiligte vorstellen. Zusätzlich möchten sie den Generationszusammenhalt fördern. Ihre Unterstützung der Dr. Klaus und Karen Fricke Stiftung ist hier durch Spenden oder Zustiftungen möglich.

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Gründungsjahr
2021
Stifter
Dr. Klaus Fricke und Karen Fricke
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Dr. Klaus und Karen Fricke Stiftung zu verwirklichen.

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Empfänger
Dr. Klaus und Karen Fricke Stiftung
IBAN
DE87 2005 0550 1502 1207 75
Verwendungszweck
Spende für die Dr. Klaus und Karen Fricke Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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