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Kinder & junge Menschen

Dietrich Fenske Stiftung

Dietrich Fenske Stiftung – Förderung von Kindern und Jugendhilfe

Die Dietrich Fenske Stiftung hat das Ziel, zukünftige Generationen nachhaltig zu unterstützen. Ihre Zuwendungen und Erträge werden vor allem für Kindertagesstätten in Hamburg und Umgebung eingesetzt, um beste Startmöglichkeiten für Kinder zu schaffen und so die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu sichern.

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Gründungsjahr
2011
Stifter
Dietrich Fenske
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Im Januar 2011 gründete Dietrich Fenske die Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Schwerpunkt der Förderung ist die Jugendhilfe und Erziehung, mit besonderem Fokus auf frühkindliche Betreuung.

Ein Beispiel für das Engagement der Stiftung ist die Unterstützung der Kindertagesstätte "Horner Strolche" im April 2012, bei der das brachliegende Krippengarten-Außengelände liebevoll neu gestaltet werden sollte.

Möchten Sie die Dietrich Fenske Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so Kindertagesstätten und Jugendprojekte in Hamburg fördern.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Dietrich Fenske Stiftung zu verwirklichen.

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Empfänger
Dietrich Fenske Stiftung
IBAN
DE81 2005 0550 1280 3815 99
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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