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Kultur

Delvaux Stiftung für südamerikanische Kultur

Wir gründen diese Stiftung aufgrund unserer Leidenschaft für die südamerikanische Kultur. Die Aufgabe unserer Stiftung ist es kulturelle Events im Bereich südamerikanischer Kunst und Kultur zu fördern und gemeinnützige Institutionen bei der Organisation dieser Events zu unterstützen.

Diese Unterstützung stellt für uns eine Herzensangelegenheit dar, da wir uns mit den Menschen und deren Werten sehr verbunden fühlen.

Ein möglicher Empfänger der Erträge unserer Stiftung kann z.B. der Verein Munay Hamburg e.V.

sein. Zusätzlich planen wir die Einrichtung eines gemeinnützigen Fördervereins, der als organisatorisches Dach für Tanzvereine und weitere Kulturangebote dienen soll. Dieser Verein soll ebenfalls als Empfänger der Erträge in Frage kommen.

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Evolutra UG (vertreten durch ihren GF Damian Delvaux de Fenffe)
Stiftungsform
Treuhandstiftung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Delvaux Stiftung für südamerikanische Kultur zu verwirklichen.

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Empfänger
Delvaux Stiftung für
IBAN
DE43 2005 0550 1507 0534 35
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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