Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Forschung

C01-Stiftung

C01 - Die Kopf Hals Tumorstiftung

C01 - eine Diagnose, die von einem Moment zum anderen die Welt verändert.

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2019
Stifter
Ralf Johannsen und Kerstin Johannsen
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungsseite

Eine Erkrankung,

  • die in ihrer Reichweite noch nicht ausreichend erforscht ist.
  • deren Prävention noch nicht in jedermanns Verständnis angekommen ist.
  • deren Diagnostik noch nicht ausreichend akkurat ist.
  • deren Therapie noch nicht für alle mit Erfolg gekrönt ist.
  • deren Versorgung eine Psychoonkologie und frühe Integration von Palliativmedizin benötigt.

Die C01-Stiftung nimmt sich der komplexen Herausforderungen dieser Diagnose an und unterstützt alle Beteiligten bei dem Weg in eine Heilung. Sie verfolgt einen systemischen Ansatz, der das Ganze im Blick hat und ist darauf ausgerichtet, den Menschen zu dienen. Möchten Sie die C01-Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Für weitere Informationen besuchen sie auch gern die Internetseite der C01-Stiftung

Jetzt per QR-Code spenden

Ihre Spende hilft, die Ziele der C01-Stiftung zu verwirklichen.

QR-Code zum Spenden an C01-Stiftung QR-Code speichern

In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

Lieber manuell überweisen?

Empfänger
C01-Stiftung
IBAN
DE63 2005 0550 1500 4584 33
Verwendungszweck
Spende für die C01-Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?