Becker-Kerner-Stiftung
Becker-Kerner-Stiftung – Förderung junger Talente in Sport und Kultur
Gegründet wurde die Becker-Kerner-Stiftung im Mai 2011 von den Eheleuten Britta Becker-Kerner und Johannes B. Kerner. Sie ist als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung organisiert.
Die Becker-Kerner-Stiftung unterstützt junge Menschen dabei, ihre Begabungen, Interessen und Potenziale zu entdecken und weiterzuentwickeln. Gefördert werden können sportliche und kulturelle Projekte, unabhängig von Herkunft, Nationalität oder Religion der Antragsteller.
Ein besonderer Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen, die ihre Fähigkeiten aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausleben können. Die Stiftung leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Chancengleichheit, sozialer Teilhabe und Talentförderung.
Wenn Sie die Arbeit der Becker-Kerner-Stiftung unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Spende zu leisten oder eine Zustiftung vorzunehmen. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie dabei, jungen Menschen neue Perspektiven zu eröffnen und ihre Talente nachhaltig zu fördern.
Weitere Informationen zur Stiftung, zu Fördermöglichkeiten und zur Unterstützung finden Sie auf der offiziellen Website: www.becker-kerner-stiftung.de
Die Stiftung Becker-Kerner Stiftung kann auf unterschiedliche Weise unterstützen, unter anderem durch:
Einmalige finanzielle Einzelhilfen, regelmäßige Förderzahlungen oder durch die Übernahme von Kosten für Training, Unterricht, Ausrüstung oder Projekte.
Empfänger der Förderung können sein:
Die Heranwachsenden selbst, deren Erziehungsberechtigte, Sportvereine oder Kultureinrichtungen oder andere gemeinnützige Stiftungen.
Wenn Sie die Arbeit der Becker-Kerner-Stiftung unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Spende zu leisten oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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- DE46 2005 0550 1280 3867 88
- Verwendungszweck
- Spende für die Becker-Kerner-Stiftung
Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.
Was ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.