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Forschung

B. + J. -O. Hellwege Stiftungsfonds

Aus Dankbarkeit für das eigene Leben und in dem Bewusstsein, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, gründen Margrid Barbara Hellwege und Jan-Ove Hellwege zu Lebzeiten diesen Stiftungsfonds. Das Ehepaar ist davon überzeugt, dass insbesondere schwerkranke und unheilbar kranke Menschen in unserer Gesellschaft besondere Fürsorge, Unterstützung und Zuwendung benötigen. Mit dem Stiftungsfonds soll ein nachhaltiger Beitrag zur Linderung von Leid und zur Förderung von Hoffnung, Würde und Menschlichkeit geleistet werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung von:

  • der Stiftung Kinderhospiz Sternenbrücke, die unheilbar erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre Familien auf ihrem schweren Weg begleitet,
  • der UKE gGmbH für Krebshilfe, die mit ihrer Arbeit im Bereich der Krebsforschung, Prävention und Patientenversorgung Hoffnung schenkt und Fortschritt ermöglicht—insbesondere durch die Förderung und Entwicklung von Forschungsansätzen ohne Tierversuche.

Mit diesem Stiftungsfonds wollen die Stifter ihr Engagement über die eigene Lebenszeit hinaus fortführen und einen bleibenden Beitrag zum Wohl schwerkranker Kinder, Jugendlicher und Erwachsener leisten — getragen von Mitmenschlichkeit, Respekt und dem Bewusstsein für die Würde allen Lebens

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Barbara Hellwege und Jan-Ove Hellwege
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE75 2005 0550 1507 3462 84
Verwendungszweck
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Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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