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Anna und Herbert von Hörsten Stiftung

Anna und Herbert von Hörsten Stiftung – Engagement für soziale und kirchliche Zwecke

Die Anna und Herbert von Hörsten Stiftung unterstützt das Evangelische Johannesstift in Berlin und engagiert sich nachhaltig für soziale, kirchliche und gemeinnützige Zwecke.

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Gründungsjahr
2008
Stifter
Hans-Albert Oppenborn und Regina Junger-Oppenborn
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stiftung wurde im Dezember 2008 von den Eheleuten Regina Junger-Oppenborn und Hans-Albert Oppenborn gegründet. Sie entstand im Andenken an die Großeltern von Frau Junger-Oppenborn, Anna und Herbert von Hörsten, und ist als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung angesiedelt.

Ziel der Anna und Herbert von Hörsten Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Mildtätigkeit gemäß § 53 der Abgabenordnung. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung das Wohlfahrtswesen, insbesondere die Arbeit der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sowie mildtätige und kirchliche Zwecke im Rahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Möchten Sie die Arbeit der Anna und Herbert von Hörsten Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit, zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie dazu bei, wichtige soziale, kirchliche und gemeinnützige Projekte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Anna und Herbert von Hörsten Stiftung zu verwirklichen.

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Empfänger
Anna und Herbert von Hörsten St
IBAN
DE06 2005 0550 1280 3136 91
Verwendungszweck
Spende für die Anna und Herbert von Hörsten Stiftung

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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