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Kinder & junge Menschen

Amelia Stiftungsfonds

Der Amelia Stiftungsfonds wurde im Januar 2022 von Dr. Monika und Dietmar Brandt errichtet. Sie haben durch ihre Familie und die Gesellschaft viel Gutes erfahren. Auch aus Dankbarkeit, in einem Umfeld von Frieden und Demokratie aufgewachsen zu sein, möchten Sie der Gesellschaft gern etwas zurück geben. Der Stiftungsfonds soll Projekte und Ideen unterstützen, die die Demokratie stärken. Außerdem sollen Lernende/Studierende für die MINT-Fächer begeistert werden und – unabhängig von ihrem Geschlecht – dieselben Ausbildungschancen bekommen. Einerseits beeinflussen die MINT-Wissenschaftler durch ihre Arbeit die zukünftigen Technologien, die die Gesellschaft nutzt. Andererseits ist es für die Stärkung der Demokratie wichtig, dass faktenbasierte Debatten über zukünftige Technologien und ihre Nutzung geführt werden. Wenn Sie den Amelia Stiftungsfonds durch Ihre Spende oder Ihre Zustiftung unterstützen möchten, können Sie dies hier tun.

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Gründungsjahr
2022
Stifter
Dietmar Brandt und Dr. Monika Brandt
Stiftungsform
Stiftungsfonds

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Amelia Stiftungsfonds zu verwirklichen.

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In drei Schritten gespendet:

  1. QR-Code mit der Banking-App Ihrer Bank scannen – oder über „QR-Code speichern" in die Foto-App legen und dort per Foto-Überweisung einlesen.
  2. Empfänger, IBAN und Verwendungszweck sind bereits hinterlegt – nur noch den Betrag ergänzen.
  3. Überweisung freigeben – fertig.

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Empfänger
Haspa Hamburg Stiftung
IBAN
DE40 2005 0550 1502 1998 03
Verwendungszweck
Spende für die Amelia Stiftungsfonds

Ab einer Spende von 300 EUR tragen Sie für die Zuwendungsbestätigung bitte zusätzlich Ihre Adresse im Verwendungszweck ein.

Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
Sie möchten noch mehr erfahren?